In der Neuen Zürcher Zeitung (15. April 2015) bezog Franco Taisch Stellung zum Rechtsstreit zwischen dem Verwaltungsrat der Sika und der Familie Burkart als Mehrheitsaktionärin, im Zusammenhang mit der Übernahme durch Saint-Gobain. Sika ist einer der weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von Systemen in der Bau- und Automobilindustrie:
Sika-Streit: Rechtsstreit im Fall Sika kann bis zu zwei Jahre dauern
Zürich (awp/sda) – Nach der Generalversammlung dürfte der Fall Sika definitiv zu Juristenfutter werden. Es ist nämlich absehbar, dass die Gründerfamilie Burkard Klage gegen den Verwaltungsrat einreichen wird. Sollten sich die Streitparteien nicht doch noch finden, dürfte der Rechtsstreit laut Experten bis zu zwei Jahre dauern.
Die Rechnung ist dabei laut Franco Taisch einfach. Bis der Fall vom Kantons- und allenfalls vom Handelsgericht entschieden sei, werde es allein schon ein Jahr dauern, sagt der Wirtschaftsrechtsprofessor der Universität Luzern. Danach werde das Verfahren vor Bundesgericht wohl weitere zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Sollte der Sika-Verwaltungsrat und die Sika-Mehrheitsaktionärin, die Familie Burkard, den Gerichtsweg bis zum Ende gehen, wird es demnach 2017 werden, bis definitiv klar ist, ob der ranzösische Konzern Saint-Gobain das Aktienpaket von der Gründerfamilie Burkard und damit den Baustoffhersteller Sika übernehmen kann. Für den Baustoffhersteller wäre das eine lange Hängepartie und das obwohl nach einhelliger Überzeugung aller angefragten Experten die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.
RECHTSLAGE EHER ZU GUNSTEN DER GRÜNDERFAMILIE
«Die in den Statuten festgelegten Spielregeln sprechen eher für die Familienaktionäre als für den Verwaltungsrat», sagt Taisch. Sein Fachkollege Peter V. Kunz pflichtet ihm bei. «Während einem laufenden Spiel kann man nicht die Regeln ändern», sagte der Wirtschaftsrechtler am Mittwoch gegenüber Radio SRF. Insofern glaube er an einen gerichtlichen Erfolg der Familie Burkard.
Der Streit an der Generalversammlung (GV) vom Dienstag drehte sich vor allem darum, ob die Gründerfamilie Burkard ihre Stimmrechte voll ausüben kann oder nicht. Der Verwaltungsrat hat an der GV dieses Stimmrecht eingeschränkt und sich damit im Kampf um die Kontrolle über Sika vorläufig durchgesetzt.
Die Familie Burkard dürfte dagegen wohl klagen. Sie kontrolliert über die Schenker-Winkler-Holding (SWH) mit einem Kapitalanteil von lediglich rund 16 Prozent eine Mehrheit von 52 Prozent der Stimmrechte.
Beide Experten gehen jedoch davon aus, dass die Streitparteien juristisch nicht bis zum äussersten gehen. «Weil Rechtsunsicherheit Gift für den Geschäftsverlauf von Sika ist, nehme ich an, dass man relativ rasch einen Kompromiss finden wird», sagt Taisch. Kunz erwartet, dass sich die Familie Burkard und der Verwaltungsrat spätestens bis im Herbst einigen.
VERWALTUNGSRAG STEHT IN DER PFLICHT
Taisch verweist dabei auf die Pflichten des Verwaltungsrates. Es sei seine Aufgabe, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, sagt er. Langwierige Gerichtsprozesse widersprächen dieser Pflicht, insbesondere wenn sie dem Unternehmen schadeten. Das könnte auch Konsequenzen für die Mitglieder des Verwaltungsrates haben. Die Familie Burkard könnte sie in einem solchen Fall mit einer Verantwortlichkeitsklage eindecken.
Keine Möglichkeit dagegen haben Sika-Minderheitsaktionäre laut Taisch ihrerseits die Gründerfamilie einzuklagen. Die Mehrheitsaktionärin hat zwar jahrzehntelang versichert, dass sie am Unternehmen festhalte. Für solche Aussagen könne man sie jedoch aktienrechtlich nicht persönlich belangen, sagt Taisch. Wer Aktien kaufe, habe nur eine einzige Pflicht: Das Geld für die Aktie einzuzahlen. «Ansonsten kann ein Aktionär tun und lassen, was er will.»