In the Neue Zürcher Zeitung (NZZ) (April 15, 2015) Franco Taisch gave his view on the corporate dispute between the board of directors of Sika and the family majority sharholder regarding the take-over by Saint-Gobain. Sika is one of the global leaders in the development and production of systems and products in the building and motor vehicle industry.

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Sika-Streit: Rechtsstreit im Fall Sika kann bis zu zwei Jahre dauern

 
Zürich (awp/sda) – Nach der General­versammlung dürfte der Fall Sika definitiv zu Juristen­futter werden. Es ist nämlich absehbar, dass die Gründer­familie Burkard Klage gegen den Verwaltungsrat einreichen wird. Sollten sich die Streitparteien nicht doch noch finden, dürfte der Rechtsstreit laut Experten bis zu zwei Jahre dauern.

Die Rechnung ist dabei laut Franco Taisch einfach. Bis der Fall vom Kantons- und allenfalls vom Handelsgericht entschieden sei, werde es allein schon ein Jahr dauern, sagt der Wirtschaftsrechts­professor der Universität Luzern. Danach werde das Verfahren vor Bundes­gericht wohl weitere zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Sollte der Sika-Verwaltungsrat und die Sika-Mehrheits­aktionärin, die Familie Burkard, den Gerichtsweg bis zum Ende gehen, wird es demnach 2017 werden, bis definitiv klar ist, ob der ranzösische Konzern Saint-Gobain das Aktienpaket von der Gründerfamilie Burkard und damit den Baustoff­hersteller Sika übernehmen kann. Für den Baustoffhersteller wäre das eine lange Hängepartie und das obwohl nach einhelliger Überzeugung aller angefragten Experten die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.

RECHTSLAGE EHER ZU GUNSTEN DER GRÜNDERFAMILIE

«Die in den Statuten festgelegten Spielregeln sprechen eher für die Familien­aktionäre als für den Verwaltungsrat», sagt Taisch. Sein Fachkollege Peter V. Kunz pflichtet ihm bei. «Während einem laufenden Spiel kann man nicht die Regeln ändern», sagte der Wirtschafts­rechtler am Mittwoch gegenüber Radio SRF. Insofern glaube er an einen gerichtlichen Erfolg der Familie Burkard.

Der Streit an der General­versammlung (GV) vom Dienstag drehte sich vor allem darum, ob die Gründer­familie Burkard ihre Stimmrechte voll ausüben kann oder nicht. Der Verwaltungsrat hat an der GV dieses Stimmrecht eingeschränkt und sich damit im Kampf um die Kontrolle über Sika vorläufig durchgesetzt.

Die Familie Burkard dürfte dagegen wohl klagen. Sie kontrolliert über die Schenker-Winkler-Holding (SWH) mit einem Kapital­anteil von lediglich rund 16 Prozent eine Mehrheit von 52 Prozent der Stimmrechte.

Beide Experten gehen jedoch davon aus, dass die Streit­parteien juristisch nicht bis zum äussersten gehen. «Weil Rechtsun­sicherheit Gift für den Geschäfts­verlauf von Sika ist, nehme ich an, dass man relativ rasch einen Kompromiss finden wird», sagt Taisch. Kunz erwartet, dass sich die Familie Burkard und der Verwaltungsrat spätestens bis im Herbst einigen.

VERWALTUNGSRAG STEHT IN DER PFLICHT

Taisch verweist dabei auf die Pflichten des Verwaltungs­rates. Es sei seine Aufgabe, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, sagt er. Langwierige Gerichts­prozesse widersprächen dieser Pflicht, insbesondere wenn sie dem Unternehmen schadeten. Das könnte auch Konsequenzen für die Mitglieder des Verwaltungs­rates haben. Die Familie Burkard könnte sie in einem solchen Fall mit einer Verantwort­lich­keitsklage eindecken.

Keine Möglichkeit dagegen haben Sika-Minderheits­aktionäre laut Taisch ihrerseits die Gründer­familie einzuklagen. Die Mehrheits­aktionärin hat zwar jahrzehntelang versichert, dass sie am Unternehmen festhalte. Für solche Aussagen könne man sie jedoch aktienrechtlich nicht persönlich belangen, sagt Taisch. Wer Aktien kaufe, habe nur eine einzige Pflicht: Das Geld für die Aktie einzuzahlen. «Ansonsten kann ein Aktionär tun und lassen, was er will.»